Expertise für die Energiewirtschaft kommt nur mit Wissen und Erfahrung. Ein
Rechtsgebiet, das nicht erst seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 anspruchsvoll
ist und das durch stetigen Wandel, beständig neue Fragestellungen und immer neue Gesetzesregelungen
weiter an Komplexität gewinnt. Und das in der Mitte gesellschaftspolitischer Diskussionen und
Auseinandersetzungen steht. In der Energiewirtschaft gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Themen
und Beratungsfeldern; es braucht den weiten Blick ebenso wie das Auge fürs Detail, um wirklich gut
und rechtssicher beraten zu können. Technisches und wirtschaftliches Verständnis als Basis für eine
zutreffende Anwendung des Energierechts sind unverzichtbar. Dies alles bieten wir.
Unsere Expertise im Energierecht umfasst alle aktuellen Rechtsfragen, die
Bewältigung strategischer Herausforderungen und juristischer Gestaltungsaufgaben, denen sich die
vielen Marktteilnehmer (vom Anlagenbetreiber über den Netzbetreiber bis zum Energieversorger)
heutzutage gegenübersehen. Das umfasst u.a. Fragen der Errichtung und des Betriebes von
Stromerzeugungsanlagen, das Recht der Erneuerbaren Energien, der Regulierung im Bereich Strom und
Gas, Rechtsfragen mit Bezug zur Fernwärme- und Wasserversorgung, es betrifft Aufgabenstellungen im
Wettbewerbs- und Kartell-/Vergaberecht, Herausforderungen im Energiehandel und im Energievertrieb,
im Klimaschutz und der Mobilität der Zukunft.
In all diesen Bereichen decken unsere Leistungen das gesamte Spektrum ab: von der
strategischen Beratung, über die Vertragsgestaltung sowie die Transaktionsbegleitung und die
Begutachtung komplexer Rechtsfragen bis hin zur anwaltlichen Vertretung im Vorfeld von und in
(Schieds)Gerichtsverfahren.
Wichtig ist: Wir verstehen juristische Beratung nicht als isolierte Aufgabe,
sondern binden die rechtliche Fragestellung immer in strategische Überlegungen und den politischen
Kontext ein - es ist unser Anliegen, unseren Mandanten zum Erfolg zu verhelfen.